Alle nötigen Informationen zum entspannten Ummelden!

AD Immobilien Group Trier - Ihr Makler wenn es um den Verkauf bzw. die Vermietung von Immobilien geht.


Sie haben es geschaft. Die Suche hat ein Ende und Sie haben Ihr neues Wohndomizil gefunden. Nun müssen viele Dinge berücksichtigt werden. Um Ihnen viele Zeit zu ersparen haben wir auf dieser Seite einige interessante Informationen zu folgenden Themengebieten zusammengestellt:

Beim Bürgeramt (auch Einwohnermeldeamt genannt) ummelden!
Adressinformationen der wichtigsten Ämter!
Informationen zur Online- und Offline-Ummeldung bei vielen Anbietern!

Gerne unterstützen wir Sie in der nächsten Zeit mit einigen weiteren interessanten Informationen. Senden Sie uns hierzu Ihre Kontaktdaten über die "Infoanforderungsseite Aftersales" und Sie erhalten kostenlos und unverbindlich unser umfangreiches Informationspaket sowie die dazu gehörenden Formulare per Mail.

Der richtige PARTNER wenns um Immobilien geht - AD Immobilien Group Trier!




Beim Bürgeramt (auch Einwohnermeldeamt genannt) ummelden!


Dienstleistungen des Bürgeramtes.
Ist man neu in eine Stadt gezogen, sollte einer der ersten Wege zum Bürgeramt (ehemals Melde- oder Einwohnermeldeamt) führen. Das gilt allerdings genauso, wenn man den Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde gewechselt hat – auch dann muss die Adresse amtlich umgemeldet werden. Zuständig ist immer das Bürgeramt am neuen Wohnort. Dort sind alle bürgernahen Dienstleistungen zusammengefasst, wie z.B. das An- oder Ummelden der Meldeadresse, Adressänderungen in Ausweisen und Fahrzeugscheinen, die Ausgabe von Lohnsteuerkarten bzw. das beantragen von Erziehungsgeld oder eines Bewohnerparkausweises.

Welche Unterlagen für die verschiedenen Vorgänge erforderlich sind und ob Gebühren anfallen, können Sie bequem telefonisch erfragen. Wie Sie das für Sie zuständige Bürgeramt finden wird weiter unten in dieser Mail erläutert. Hinterfragen Sie auf jeden Fall die Punkte in der hier KOSTENLOS zum download zur Verfügung gestellten PDF-Datei. Sie sparen wertvolle Zeit und vermeiden einen zweiten Gang zum Bürgeramt.

Erfüllung der Meldepflicht.
Zur Erfüllung der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt benötigen Bürger lediglich ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass sowie einen ordentlich ausgefüllten Meldeschein der zuständigen Behörde. Den benötigten Meldeschein können Sie sich über folgendem Link downloaden: Formular: Meldeschein zur An- bzw. Ummeldung

Jede umzumeldende Person benötigt dabei einen eigenen Meldeschein – es sei denn, die Personen wohnten zuvor schon in einer gemeinsamen Wohnung und gehören zu einer Familie. In diesem Fall genügt ein gemeinsamer Meldeschein. In fast allen Städten und Gemeinden ist die An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes nur persönlich möglich, da auch die Anschrift im Personalausweis geändert werden muss. Es genügt allerdings, wenn ein volljähriges Mitglied der Familie mit den Ausweispapieren aller anderen umgezogenen Familienmitglieder beim Bürgeramt erscheint. Neben dem eigenen Namen und der Anschrift müssen im Meldeschein auch Name und Adresse des Vermieters eingetragen werden. Das ausfüllen des Meldescheins vor dem Besuch des Bürgeramtes erspart Ihnen viel Zeit.

Eine Abmeldung des alten Wohnsitzes ist heute nicht mehr nötig da dies automatisch erfolgt es sei denn Sie ziehen ins Ausland oder Sie geben Ihre Zweitwohnung auf. Es ist in der Regel nicht zwingend notwendig, einen Miet- oder Kaufvertrag vorzuweisen. In einigen Kommunen, wird dies jedoch noch verlangt. Klären Sie dies unbedingt vor dem Besuch auf dem Bürgeramt telefonisch ab.

An- bzw. Ummeldung durch bevollmächtigte Dritte.
Hat man innerhalb der Frist von einer Woche selbst keine Zeit, kann man einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht ausstellen und ihr die Ausweispapiere mitgeben. Diese Person kann dann die Adresse ummelden. Einige Bürgerämter verlangen in diesem Fall zusätzlich eine beglaubigte Vollmacht. Ob dies auf das für Sie zuständige Bürgeramt zutrifft sollten Sie telefonisch erfragen. Übrigens sind die Bürgerämter auch für Beglaubigungen zuständig, allerdings können Sie diese auch an Ihrem alten Wohnort erstellen lassen. Diese Vertrauensperson muß sich, neben der Vorlage der Vollmacht, durch die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro ausweisen.

Kosten für eine An- oder Ummeldung.
Mehrheitlich entstehen den Bürgern überhaupt keine Kosten für eine An- bzw. Ummeldung, in einigen Städten können Gebühren im einstelligen Euro-Bereich anfallen.

Fristen.
In der Regel muss man innerhalb einer Woche nach dem Umzug beim Meldeamt vorbeischauen und sich anmelden. Hält man sich nicht an diese Fristen, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es drohen Bußgelder. Im Extremfall kann dieses Bußgeld bis zu 500 Euro betragen – solche Strafen sind jedoch selten. Meist belaufen sich die Ordnungsgelder auf etwa 10 bis 30 Euro.




Adressinformationen der wichtigsten Ämter!


Die Adressinformationen zu den Bügerämtern in der Region haben wir hier aufgelistet. Andere Adressen finden Sie in dem weiter unten beschriebenen Portal von Immobilien Scout 24.

Bürgeramt Trier
Am Augustinerhof
54290 Trier
Tel.: 0651 - 7184900
Fax: 0651 - 7184901
Internet: www.trier.de
E-Mailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Bürgeramt Bernkastel-Wittlich
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich
Tel.: 06571/14-0
Fax.: 06571/14-249
Internet: www.bernkastel-wittlich.de E-Mailadresse:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Bürgeramt Bitburg-Prüm
Trierer Str. 1
54634 Bitburg
Tel.: 06561/15-0
Fax.: 06561/15-1000
Internet: www.bitburg-pruem.de
E-Mailadresse:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.


Die Adressdaten vieler weiterer Behörden finden Sie unter folgendem Link: Adressdaten anderer Behörden. Geben Sie dort einfach den Ortsnamen oder die PLZ ein. Auf der nächsten Seite werden Ihnen dann die wichtigsten Behörden für diesen Zuständigkeitsbereich angezeigt.

Quelle: Immobilien Scout 24 Stand: 10.10.2010




Informationen zur Online- und Offlineummeldung!


Einfach kostenlos online ummelden – der heiße Ummelde-Draht zu zahllosen Unternehmen.
Was wäre, wenn ich bei einem bevorstehenden Umzug einen Großteil meiner typischen Formalitäten von einem zuverlässigen Partner übernehmen lassen könnte, um mich selbst auf das Wesentliche konzentrieren zu können? Diese Frage stellen sich viele Menschen, die in ihrem Leben schon so manchen Umzug zu überstehen hatten und dabei stressige Ummeldevorkehrungen zu treffen hatten, die nicht selten eine echte nervliche Belastung darstellen.

Was genau macht "Einfach Ummelden" für die Nutzer?
Im Grunde stellt das Portal vor allem die Kontaktmöglichkeiten für Verbraucher bereit, damit diese per Internet nicht selbst nach den passenden Adressen für die virtuelle Abwicklung eines Umzugs suchen müssen. Viele Unternehmen aus unterschiedlichsten Bereichen erlauben dieses Vorgehen inzwischen, um sich selbst und vorrangig den eigenen (potentiellen) Kunden den postalischen Versand zu ersparen und stattdessen alle nötigen Maßnahmen für einen Anbieterwechsel oder einen Umzug bereitzustellen.

Selbst wenn ein bisheriger Anbieter den Kunden keine virtuelle Möglichkeit zur Ummeldung bietet, weiß „Einfach Ummelden“ Rat: Dann können die Nutzer bequem entsprechende PDF-Dokumente mit den nötigen persönlichen Informationen erstellen, die nur in einem Briefumschlag und ab in die Post oder per Fax versendet werden müssen. Das ideale Modell für das Portal ist jenes, dass den Kunden die Gelegenheit bietet, an die Unternehmen alle wichtigen Daten rein automatisch zu übertragen. So können die Unternehmen aus den unterschiedlichen Bereichen entscheiden, ob sie nur eine schlichte Bestätigung des Ummelde-Antrags übermitteln müssen. Mitunter kann es zu Rückfragen kommen, weshalb eine Registrierung in diesem Zusammenhang unerlässlich ist. So haben die Unternehmen eine bequeme Möglichkeit zur Kontaktaufnahme. Die Bestätigungs-Mail an den Einfach Ummelden-Account ist die perfekte und rasche Beleg-Variante, damit es keine Probleme bei der Ummeldung gibt.

Quelle: http://www.online-ummelden.de · Stand: 10.10.2010


Ein weiterer Service von AD-Immobilien-Group Trier ist das hier hinterlegte PDF-Dokumment "Checkliste inkl. Ummeldeformular für meine Partner" das eine alternative für all diejenigen, zu dem Onlineportal "Einfach Ummelden" darstellt, die Ihre Adressen griffbereit haben. Einfach Formular downloaden Adressen der Unternehmen sowie einmalig Ihre neue Anschrift eintragen, ausdrucken und versenden.

"Checkliste inkl. Ummeldeformular für meine Partner" (z.B. Bank, Versicherungen, usw.)

Nach dem Sichern des Dokumentes haben Sie für alle zukünftigen Umzüge schon die Adressen der für Sie wichtigsten Unternehmen wie z.B. Banken, Versicherungen, uvm. gesichert.