Beim Bürgeramt (auch Einwohnermeldeamt genannt) ummelden!
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Dienstleistungen des Bürgeramtes.
Ist man neu in eine Stadt gezogen, sollte einer der ersten Wege zum Bürgeramt (ehemals Melde- oder Einwohnermeldeamt) führen. Das gilt allerdings genauso, wenn man den Wohnsitz innerhalb einer Gemeinde gewechselt hat – auch dann muss die Adresse amtlich umgemeldet werden. Zuständig ist immer das Bürgeramt am neuen Wohnort. Dort sind alle bürgernahen Dienstleistungen zusammengefasst, wie z.B. das An- oder Ummelden der Meldeadresse, Adressänderungen in Ausweisen und Fahrzeugscheinen, die Ausgabe von Lohnsteuerkarten bzw. das beantragen von Erziehungsgeld oder eines Bewohnerparkausweises.
Welche Unterlagen für die verschiedenen Vorgänge erforderlich sind und ob Gebühren anfallen, können Sie bequem telefonisch erfragen. Wie Sie das für Sie zuständige Bürgeramt finden wird weiter unten in dieser Mail erläutert. Hinterfragen Sie auf jeden Fall die Punkte in der hier
KOSTENLOS zum download zur Verfügung gestellten PDF-Datei. Sie sparen wertvolle Zeit und vermeiden einen zweiten Gang zum Bürgeramt.
Erfüllung der Meldepflicht.
Zur Erfüllung der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt benötigen Bürger lediglich ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass sowie einen ordentlich ausgefüllten Meldeschein der zuständigen Behörde. Den benötigten Meldeschein können Sie sich über folgendem Link downloaden:
Formular: Meldeschein zur An- bzw. Ummeldung Jede umzumeldende Person benötigt dabei einen eigenen Meldeschein – es sei denn, die Personen wohnten zuvor schon in einer gemeinsamen Wohnung und gehören zu einer Familie. In diesem Fall genügt ein gemeinsamer Meldeschein. In fast allen Städten und Gemeinden ist die An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes nur persönlich möglich, da auch die Anschrift im Personalausweis geändert werden muss. Es genügt allerdings, wenn ein volljähriges Mitglied der Familie mit den Ausweispapieren aller anderen umgezogenen Familienmitglieder beim Bürgeramt erscheint. Neben dem eigenen Namen und der Anschrift müssen im Meldeschein auch Name und Adresse des Vermieters eingetragen werden. Das ausfüllen des Meldescheins vor dem Besuch des Bürgeramtes erspart Ihnen viel Zeit.
Eine Abmeldung des alten Wohnsitzes ist heute nicht mehr nötig da dies automatisch erfolgt es sei denn Sie ziehen ins Ausland oder Sie geben Ihre Zweitwohnung auf. Es ist in der Regel nicht zwingend notwendig, einen Miet- oder Kaufvertrag vorzuweisen. In einigen Kommunen, wird dies jedoch noch verlangt. Klären Sie dies unbedingt vor dem Besuch auf dem Bürgeramt telefonisch ab.
An- bzw. Ummeldung durch bevollmächtigte Dritte.
Hat man innerhalb der Frist von einer Woche selbst keine Zeit, kann man einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht ausstellen und ihr die Ausweispapiere mitgeben. Diese Person kann dann die Adresse ummelden. Einige Bürgerämter verlangen in diesem Fall zusätzlich eine beglaubigte Vollmacht. Ob dies auf das für Sie zuständige Bürgeramt zutrifft sollten Sie telefonisch erfragen. Übrigens sind die Bürgerämter auch für Beglaubigungen zuständig, allerdings können Sie diese auch an Ihrem alten Wohnort erstellen lassen. Diese Vertrauensperson muß sich, neben der Vorlage der Vollmacht, durch die Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses im Bürgerbüro ausweisen.
Kosten für eine An- oder Ummeldung.
Mehrheitlich entstehen den Bürgern überhaupt keine Kosten für eine An- bzw. Ummeldung, in einigen Städten können Gebühren im einstelligen Euro-Bereich anfallen.
Fristen.
In der Regel muss man innerhalb einer Woche nach dem Umzug beim Meldeamt vorbeischauen und sich anmelden. Hält man sich nicht an diese Fristen, begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es drohen Bußgelder. Im Extremfall kann dieses Bußgeld bis zu 500 Euro betragen – solche Strafen sind jedoch selten. Meist belaufen sich die Ordnungsgelder auf etwa 10 bis 30 Euro.