Infos zum Energieausweis von Ihrem Immobilienmkler in Trier
Energieverlustdarstellung von AD Immobilien Group Trier
Energetische Berechnungen für Immobilien

Was sollten Sie über den Energieausweis für eine Immobilie wissen?


Seit dem Juli 2008 sind alle Hauseigentümer verpflichtet, einen Energieausweis für Ihre Immobilie erstellen zulassen. Im folgenden möchten wir Ihnen einige Informationen bezüglich des Energieausweises näherbringen.

Darüber hinaus möchten wir, die AD Immobilien Group Trier Ihr Makler für Trier, Wittlich, Bitburg, Luxemburg und Umgebung, Ihnen gerne unser kostenloses Infopaket zur Verfügung stellen. Senden Sie uns hierzu über unser "Infoanforderungsseite", Ihre Kontaktdaten und Sie erhalten das umfangreiche Immobilieninfospaket sowie alle dazu gehörenden Formulare zu folgenden Themengebieten:

Wie hoch ist meine monatliche Belastung beim Kauf einer Immobilie?
Wie viel Eigenkapital steht mir zum Kauf einer Immobilie zur Verfügung?
Welche zusätzlichen Kosten fallen noch neben dem Immobilienpreis an?
Wie teuer darf eine Immobilie für mich sein?
Wie hoch sind die aktuellen Kreditzinssätze für den Immobilienerwerb?


Grundlegendes zum Energieausweis für Immobilien:


Mit dem Energieausweis können Immobilien energetisch miteinander verglichen werden. Unter energetischer Qualität versteht man die Tauglichkeit einee Immobilie, Wärmeverluste und dadurch die Energiekosten gering zu halten.
Auf der Grundlage von energetischen Messungen wird im Ausweis dokumentiert, ob eine Gebäude Energie verschwendet, beispielsweise als Folge von Baumängeln oder undichter Fenster. Der Hauseigentümer bekommt mit dem Energieausweis Vorschläge zur Behebung der festgestellten Mängel. Ein Energieausweis gilt für die gesamte Immobilie. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweis.

Worin liegt der Unterschied zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieausweis?

1. Der bedarfsorientierte Energieausweis

wird im Rahmen von ingenieurtechnischen Berechnungen erstellt und gibt den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes an. Er kann generell für alle Immobilien erstellt werden. Der bedarfsorientierte Ausweis ist vorgeschrieben für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Baugenehmigung vor dem 01.11.1977 erteilt wurde. Es sei denn es wurde durch spätere Modernisierung mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. Bis zum 1. Oktober 2008 konnten jedoch Eigentümer frei wählen, welchen Typ Energieausweis sie erstellen lassen.

2. Der verbrauchsorientierte Energieausweis
wird unter Verwendung der Verbrauchsdaten der Vergangenheit (z.B. auf Basis der Heizkostenabrechnung) erstellt und gibt somit den tatsächlichen Energieverbrauch an. Hierfür werden die Daten der zurückliegenden drei Jahre zu Grunde gelegt.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Energieausweis:


Wie sieht der Energieausweis aus?
Der Ausweis besteht aus vier Seiten zuzüglich einer Seite mit Modernisierungsempfehlungen. Die erste Seite enthält allgemeine Informationen zum Gebäude sowie den Grund der Ausstellung (z.B. Neubau, Modernisierung). Auf der zweiten bzw. dritten Seite wird der ermittelte Bedarfs- bzw. Verbrauchskennwert für das jeweilige Gebäude in kWh pro m2 und Jahr (kurz: kWh/m2/Jahr) angegeben und auf einer Farbskala dargestellt. Zudem erfolgt hier der Vergleich zu fest definierten Vergleichswerten, d.h. der Bedarf bzw. der Verbrauchskennwert kann auf einen Blick abgelesen werden. Die folgenden Seiten beinhalten allgemeine Hinweise zum Energieausweis und kostengünstige Modernisierungsempfehlungen. Der Energieausweis wird nur für das gesamte Gebäude und nicht nur für einzelne Wohnungen ausgestellt.

Sind Bedarfs- und Verbrauchsausweise optisch zu unterscheiden?
Auf den ersten Blick ist kein Unterschied erkennbar. Man muss schon genau hinschauen. Beim Bedarfsausweis steht direkt unter Energieausweis „Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes“. Außerdem sind die Bezeichnungen „Energiebedarf“ und „Energieverbrauchskennwert“ direkt über der Farbskala unterschiedlich.

Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Bei Neubau, Verkauf, Neuvermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden müssen Architekten, Bauträger, Verkäufer oder Vermieter den Energieausweis den potenziellen Interessenten vorweisen können.

Wer braucht einen Energieausweis und wozu?
Anhand des Energieausweises sollen zukünftig Mieter oder Käufer die Energieeffizienz eines Gebäudes ablesen und somit die Energiekosten einschätzen können. Das gewährleistet und erhöht Transparenz und Vergleichbarkeit. Einen Energieausweis braucht somit jeder, der ein Haus vermietet, sofern es sich dabei um einen Mietwechsel handelt sowie jeder, der ein Haus verkaufen will. Der Vermieter oder Verkäufer ist danach auf Anfrage dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. In öffentlichen Gebäuden sowie Gebäuden mit einer Nutzfläche von mindestens 1000m2 muss ein Energieausweis deutlich erkennbar ausgehängt werden. Für ein Gebäude, das unter Denkmalschutz steht, benötigt der Eigentümer weder den bedarfs- noch den verbrauchsorientierten Ausweis.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig. Ein neuer Ausweis kann erstellt werden, wenn aufgrund von Renovierungsarbeiten die Energieeffizienz eines Gebäudes verbessert wurde.

Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Eigentümer müssen einen Energieausweis vorlegen, wenn sie das Gebäude verkaufen oder eine Wohnung vermieten wollen. Solange kein Verkauf oder Mieterwechsel stattfindet, wird kein Energieausweis benötigt.

Bekommt jede Wohnung einen Energieausweis?
Nein, der Energieausweis wird immer für das gesamte Haus ausgestellt. Der Energiebedarf wird in Kilowattstunden (kWh) angegeben. Wie kann ich damit rechnen? Zehn kWh sind ein Liter Heizöl oder ein Kubikmeter Gas.

Wer bezahlt das Ausstellen des Ausweises?
Der Eigentümer trägt die Kosten der Erstellung des Energieausweises. Er kann die Kosten nicht auf den Mieter umlegen, auch nicht als Betriebskosten.

Was kostet der Energieausweis den Eigentümer der Immobilie?
Bedarfsausweis: Die Abwicklung sollte über eine Vorort-Termin erfolgen, da eine Vielzahl von Faktoren zur Berechnung (siehe hier) notwendig und wenn möglich Modernisierungsempfehlungen beizufügen sind. Die Preisspanne für den Bedarfsausweis beträgt (je nach Aufwand und Größe des Objektes) derzeit zwischen 100,00 und 800,00 Euro. Verbrauchsausweis: Die Abwicklung kann über eine Vorort-Termin, wird aber oft per Internet erfolgen. Die Preisspanne für den Verbrauchsausweis beträgt derzeit zwischen 15,00 und 80,00 Euro.

Welcher der beiden Typen ist besser?
Natürlich der Bedarfsausweis. Hier geht es um die objektive Berechnung des Energiebedarfs durch Fachleute für das Gebäude. Dagegen beruht das Ergebnis des Verbrauchsausweises auf den letzten drei Heizkostenabrechnungen der Vormieter. Je nachdem, ob die auf Mallorca überwintert oder „aus dem Fenster“ geheizt haben, fällt das Ergebnis des Verbrauchsausweises unterschiedlich aus. Das hilft nicht wirklich weiter.

Für welche Häuser muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Für sämtliche Gebäude, egal ob es sich um Alt- oder Neubau handelt oder ob es Wohn- oder Nichtwohngebäude sind. Ausgenommen von der Pflicht zur Ausstellung sind denkmal-geschützte Gebäude, unbeheizte Gebäude wie Garagen und Abrissgebäude.

Wer stellt die Ausweise für die Immobilien aus?
Hierzu sind nur Fachleute berechtigt: Architekten, Ingenieure, Techniker, Schornsteinfeger sowie Bauhandwerker oder Handwerker aus dem Bereich Heizungsbau und Installation. Ausstellungsberechtigte müssen durch Aus- oder Fortbildung außerdem eine entsprechende Qualifikation erworben haben.

Können Mietinteressenten eine Kopie des Energieausweises verlangen?
Nein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Kopie auszustellen. Er muss lediglich Einsicht in den Energieausweis verschaffen.

Haben auch die Alt-Mieter Anspruch auf Einsicht in den Energieausweis?
Nein. Der Ausweis muss nur zu Beginn des Mietverhältnisses, also den Mieterinteressenten, vorgelegt werden.

Muss der Vermieter die Modernisierungsempfehlungen durchführen?
Nein. Es besteht keine Modernisierungspflicht für den Vermieter. Der Energieausweis will lediglich den Vermieter motivieren, eine bessere Energieeffizienz zu erzielen.

Was passiert, wenn der Vermieter keinen Energieausweis vorlegt?
Das sind Ordnungswidrigkeiten. Der Vermieter muss mit einem Bußgeld rechnen.


Wir hoffen, dass Ihnen die zusammengestellten Informationen weiter geholfen haben. Gerne unterstützen wir Sie auch aktiv bei einer der wichtigsten Entscheidungen Ihres Lebens, der Suche nach einem neuen Wohndomizil bzw. dem Verkauf oder der Vermietung Ihrer Immobilie, rufen Sie uns an, nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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